Zugangsverfahren

Eine Aufnahme in die Maßnahme erfolgt immer in mehreren Schritten, bei denen wir prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Bewilligung durch einen Kostenträger gegeben sind und Sie sich gut informieren können, um eine sichere Entscheidung treffen zu können.

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1. Information über das Rehabilitationsverfahren/die Einrichtung

Sie kommen zu einer unserer Informationsveranstaltungen, sollten Sie danach weiter Interesse an unserer Maßnahme haben, können Sie im Anschluss einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch vereinbaren.

2. Info-Gespräch

In diesem Gespräch lernen wir Sie persönlich kennen und können prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Behandlung in unserer Einrichtung bei Ihnen gegeben sind. Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – Berichte aus vorbehandelnden Kliniken/psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen zum Gespräch mit.

3. Aufnahmeverfahren/Assessment

Im Aufnahmeverfahren klären wir ab, ob für Sie zum derzeitigen Zeitpunkt die Teilnahme an einer RPK-Maßnahme erfolgversprechend ist oder ob eine andere Form der Behandlung/ Betreuung angezeigt ist. Im Eingangsverfahren führen Sie Gespräche mit einem Arzt und einem Psychologen. Sofern wir für eine genaue Einschätzung Ihrer Rehabilitationsvoraussetzungen mehr Zeit brauchen, schlagen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Assessmentverfahren vor. Im Assessment hat der Bewerber die Möglichkeit, die Einrichtung, Mitarbeiter und das Verfahren näher kennenzulernen. Die Ergebnisse des Eingangsverfahrens/ Assessments werden in einer ärztlichen Empfehlung oder einem Rehabilitationsgutachten zusammengefasst.

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4. Stellen des Antrages

Wir ermitteln den zuständigen Leistungsträger und beantragen zusammen mit Ihnen die Bewilligung der Maßnahme.  Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und übersenden Ihren Antrag mit unserem Rehabilitationsgutachten an die zuständige Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger. Der Einstieg gilt immer als medizinische Reha, Leistungsträger können deshalb nur eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger sein.

5. Bewilligung durch den Rehabilitationsträger

Der zuständige Leistungsträger entscheidet über Ihren Antrag und schickt einen Bewilligungsbescheid. (Es besteht natürlich immer auch die Möglichkeit, dass ein Antrag abgelehnt wird.)

6. Aufnahmetermin

Sobald wir einen Bewilligungsbescheid für unsere Maßnahme vorliegen haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin.

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